Coins secrets
AGB
 
MIETDAUER
Die Mietdauer kann nicht ohne vorherige Zustimmung des Besitzers oder der Agentur verlängert werden. Als Grundbedingung für die Vermietung erklärt der Mieter hiermit, dass er in der gemieteten Ferienwohnung keine berufliche Tätigkeit ausüben wird und ihm die gemieteten Räumlichkeiten lediglich als zeitweiliger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
 
MIETKAUTION
Die Mietkaution dient als Garantie für eventuelle Schäden an Mietsachen, Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie für Neben- und Verbrauchskosten. Dieser Betrag wird je nach Mietobjekt am Abreisetag oder spätestens 2 Wochen nach der Abreise zurückerstattet, wobei eventuelle Kosten für den Ersatz von Gegenständen, Instandsetzung, zusätzliche Reinigung und Verbrauchskosten abgezogen werden. Sollte die Mietkaution zur Deckung dieser Kosten nicht ausreichen, hat der Mieter die Differenz zu begleichen. Wenn das Mietobjekt über eine Telefonverbindung verfügt, wird die Kaution erst nach Eingang der Rechnung ausgezahlt.
 
BEZAHLUNG
Die Anzahlung ist innerhalb von 4 Tagen nach der Reservierungsanfrage an Coins Secrets zu leisten und wird von Coins Secrets als Vergütung für seine Vermittlungsdienste einbehalten.Der Restbetrag wird direkt an den Besitzer der Ferienwohnung übermittelt. Je nach Mietobjekt ist dieser 8 bis 3 Wochen vor dem Anreisetag oder bei der Ankunft zu bezahlen.
 
VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
•    Der Mieter überprüft bei seiner Ankunft, dass die Räumlichkeiten der Beschreibung im Anhang dieses Vertrags entsprechen.
•    Die Möbel und Einrichtungsgegenstände dürfen keine höhere Wertminderung als durch die gewöhnliche, ihrem Zweck entsprechende Nutzung erfahren. Gegenstände, die nach Vertragsablauf aus einem anderen Grund als ihrer gewöhnlichen Nutzung fehlen oder nicht betriebsfähig sind, hat der Mieter in Absprache mit dem Vermieter oder seinem Vertreter zu bezahlen bzw. zu ersetzen. Das gleiche gilt für Dokumente, Stoffe und das Gebäude im Allgemeinen.
•    Gegebenenfalls wird der Betrag für den Wert beschädigter Gegenstände bzw. für die Kosten der Reinigung verschmutzter Teppiche, Decken, Matratzen, Bettwäsche etc. einbehalten.
•    Der Mieter verpflichtet sich, die Möbel und Einrichtungsgegenstände des Mietobjekts nur ihrem Zweck entsprechend und an ihrem Aufbewahrungsort zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus dem Ferienhaus zu entfernen.
•    Es darf nichts in Toiletten, Badewannen, Bidets, Waschbecken usw. entsorgt werden, was die Kanalisation verstopfen könnte. Anderenfalls hat der Mieter für die Kosten der Instandsetzung aufzukommen.
•    Der Mieter darf die Ferienwohnung ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Besitzer oder seinen Vertreter IN KEINEM FALL untervermieten oder seine Rechte aus dieser Vereinbarung abtreten. Er hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und darf unter keinen Umständen Möbelstücke einlagern, außer Bettwäsche und kleine Gegenstände. Anderenfalls kann der Vertrag gelöst werden.
•    Das Mietobjekt darf ohne vorherige Zustimmung unter keinen Umständen von mehr Personen bewohnt werden als in der Beschreibung angegeben.
•    Der Mieter ist verpflichtet, für die Wartung des Mietobjekts und der gemeinschaftlich genutzten Anlagen dringend erforderliche Arbeiten ausführen zu lassen.
•    Der Mieter darf ohne die Genehmigung der Agentur keinerlei Tiere in die gemieteten Räumlichkeiten bringen, auch nicht für kurze Zeit.
•    Liegt das Mietobjekt in einem Gebäude, so haben die Mieter sich über die jeweilige Hausordnung zu informieren und sie zu befolgen. Es ist ausdrücklich verboten, am Fenster und auf dem Balkon Wäsche aufzuhängen.
•    Möchte der Mieter die Miete mit oder ohne Unterbrechung wiederholen, sind für die neue Mietperiode die Provisionszahlungen an die Agentur entsprechend der Honorarbestimmungen fällig.
•    Der Mieter hat die Agentur innerhalb von drei Tagen über jede eventuelle Abweichung zu informieren.

VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS
Der Vermieter hat dem Mieter das Mietobjekt im beschriebenen Zustand zur Verfügung zu stellen und seinen aus dieser Vereinbarung hervorgehenden Verantwortungen nachzukommen.  
 
VERSICHERUNG
Der Mieter ist angehalten, eine Versicherung gegen Einbruch, Brand, Frost- und Wasserschäden bzw. gegen alle Risiken abzuschließen, welche das Mietobjekt und die enthaltenen Möbel sowie Haftungsansprüche von Nachbarn betreffen, und diese dem Besitzer oder seinem Vertreter auf Verlangen vorzuzeigen. Der Besitzer oder sein Vertreter lehnen jede Verantwortung für Forderungen ab, die ihre Versicherungsgesellschaft im Schadensfall gegen den Mieter vorbringen könnte.
 
AUFLÖSUNG
Sollten die Zahlungen bei Fälligkeit nicht geleistet worden sein oder gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen werden und wird einer Mahnung nicht innerhalb von 8 Tagen nachgekommen, so kann der Besitzer oder sein Vertreter die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung auflösen, und der Mieter hat die gemieteten Räume auf einfache richterliche Anordnung zu verlassen.
 
STORNIERUNG
Jede Stornierung ist per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die Agentur Coins Secrets zu richten. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet. Sollte die Stornierung weniger als 3 Wochen vor dem geplanten Anreisedatum erfolgen, so ist der Gesamtbetrag der Miete fällig.

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